Ausführliche Informationen zum Thema "Seniorenrecht". Ziel meiner Tätigkeit ist es, Ihnen eine möglichst selbstbestimmte Lebensplanung im Alter zu ermöglichen. Meine Beratung soll Ihnen die erforderlichen Informationen als Grundlage für Ihre Entscheidungen liefern, Sie bei der Entscheidungsfindung kompetent begleiten und bei Bedarf auch Ihren Willen rechtlich umsetzen Ich leiste Hilfestellung beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und berate Sie über die Möglichkeiten zur Vorsorge im Alter, die Finanzierung der Pflege, das Heimrecht sowie in allen unterhaltsrechtlichen Fragen. Die Vertretung erstreckt sich auch auf die Prüfung etwaiger Regressmöglichkeiten des Sozialamtes gegenüber Angehörigen. Eine frühzeitige, gestaltende Beratung vermeidet hierbei oftmals nicht zu revidierende Fehler; die qualifizierte rechtliche Beratung ist daher im Vorfeld sinnvoll. Im Anschluss möchte ich Ihnen anhand einger Stichworte aufzeigen, was alles unter Seniorenrecht fallen kann:
Bedingt durch die demographische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt wird der Anteil der über 60-Jährigen in der Bundesrepublik Deutschland bald mehr als die Hälfte der Bevölkerung ausmachen. Diese Situation stellt sowohl den Sozialstaat als auch den Einzelnen vor völlig neue Probleme. So bedeuten zum Beispiel die Lücken in der Rentenfinanzierung wie auch Probleme im Gesundheitswesen für künftige ältere Generationen neue Herausforderungen. Um morgen nicht plötzlich vor unwägbaren Schwierigkeiten zu stehen, ist es wichtig, den Eintritt in den Ruhestand heute schon richtig und sinnvoll zu planen. Dabei stehen meist folgende Fragen im Raum:
Diesen Überlegungen kann sich niemand entziehen. Um den „Herbst des Lebens“ wirklich genießen zu können, müssen Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden. Anwälte und Notare können einen wesentlichen Beitrag leisten, damit Ihnen im Alter keine Nachteile entstehen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) behandelt als Senioren alle über 50. Und in der Tat: in diesem Alter ändert sich häufig die Lebenssituation. Und damit auch die Perspektive. Die Kinder sind allmählich aus dem Haus. Beruflich ist das meiste erreicht. Der Kopf wird wieder frei für neue Ideen. Man könnte noch so viel tun. So alt bin ich doch noch nicht? [Aber was ist vielleicht mit meinen Eltern oder Schwiegereltern?] Dennoch: Ein wenig Planen und Vorsorgen täte Not. Wie sieht es denn aus mit Rente und Pension? Kann oder sollte ich vielleicht früher aufhören? Müsste ich an neue Versicherungen denken? Und überhaupt: Haben Sie schon einmal an ein Testament oder eine sonstige Nachlassregelung gedacht – wenn ja: entspricht sie noch Ihren jetzigen (veränderten) Bedürfnissen und Vorstellungen? Sind Ihnen die steuerlichen Probleme von Nachlassregelungen und die tatsächlich sicheren Regelungsmöglichkeiten der Vermögensübertragung unter Lebenden bekannt? Was ist, wenn die Gesundheit nachlässt? Kann ich jetzt schon Vorsorge treffen, etwa für den Fall von Pflegebedürftigkeit? Ein paar Jahre später ist es dann so weit; der (lang ersehnte oder heimlich befürchtete?) Ruhestand ist erreicht. “Ruhig” ist dieser Stand kaum einmal; Erfahrung lehrt, dass frisch gebackene Pensionäre zunächst einmal weniger Zeit haben als vorher. Wiederum ist Veränderung angesagt. Das muss erfahren und erlebt werden. Und: mit fortschreitendem Alter werden die Probleme nicht geringer. Manches davon berührt auch rechtliche Fragen. Einige davon sind neu. Darüber wird man reden müssen. Andere sind altbekannt. Aber es sind neue Antworten gefragt.
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Richard Schreiber
Rechtsanwalt
Im Dorfband 46
65428 Rüsselsheim