Schlichtung Drucken

Im Jahr 2008 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt zum Schlichter ernannt. 

Durch ein Schlichtungsverfahren kann eine alternative Konfliktlösung zum streitigen Verfahren vor den Gerichten unter Einbeziehung eines Dritten erreicht werden.

Gesetzlich vorgesehen ist ein Schlichtungsverfahren für folgende Sachverhalte:

  • Streitigkeiten mit einem Streitwert unter 600 Euro
  • Ansprüche aus dem Nachbarrecht, außer es geht um Einwirkungen eines gewerblichen Betriebes
  • Ansprüche aus Ehrverletzungen, die nicht in den Medien begangen wurden

Bei diesen Streitigkeiten muss ein Schlichtungsverfahren erfolglos durchgeführt werden, bevor eine gerichtliche Überprüfung möglich ist.

Hinweis: Sie können mich nur dann als Schlichter anrufen, wenn ich in dieser Angelegenheit nicht als Rechtsanwalt für Sie tätig war.

Auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsordnung einzusehen.

 

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